Schmutzwasserentsorgung


Nur wenn kein öffentlicher Abwasserkanal vor dem Grundstück vorhanden ist, muss die Schmutzwasserentsorgung des Grundstückes gemäß geltender Grubensatzung der Stadt Brandenburg an der Havel erfolgen, d. h., es ist eine abflusslose Sammelgrube oder eine Kleinkläranlage zu errichten.
Abflusslose Sammelgruben dienen der vollständigen Sammlung des auf einem Grundstück anfallenden Schmutzwassers, das anschließend auf die Kläranlage abgefahren wird. Eine Versickerung oder sonstige Verbringung auch von Teilen dieses Schmutzwassers ist unzulässig.

Gemäß § 12 a der Grubensatzung ist die Errichtung von Sammelgruben und Kleinkläranlagen durch die Stadt Brandenburg an der Havel genehmigen zu lassen. Weitere Informationen zur Genehmigung und zum Betrieb von Sammelgruben finden Sie unter diesem Link. Darüber hinaus ist zur Errichtung und zum Betrieb von Kleinkläranlagen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter diesem Link.

Gemäß § 12 der Grubensatzung haben Sammelgruben und Kleinkläranlagen bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Insbesondere muss an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Straße für die jeweilige Sammelgrube eine Übergabemöglichkeit bestehen. Der Übergabepunkt ist mit einer Absaugvorrichtung – Stahlrohr mit Schnellkupplung DN 100 und Endstopfen – auszurüsten. 

Darüber hinaus soll das Nutzvolumen der Sammelgruben bei dauerhaft zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken mindestens 10 m³ betragen. Bei nicht dauerhaft zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken kann auf Grundlage des Abwasseranfalls auch eine kleine Sammelgrube zulässig sein. Die Mindestgröße von 6 m³ soll eingehalten werden. Bei Grundstücken, deren Nutzung einen größeren Abwasseranfall als 10 m³ im Monat vermuten lässt, soll das Nutzvolumen dem Abwasseranfall entsprechend angepasst werden. Auf schriftlichen, begründeten Antrag kann die Stadt Ausnahmen zulassen.

Die Stadt lässt die Entleerung der Sammelgruben und Kleinkläranlagen von Wohn- und Gewerbegrundstücken (auch Vereinsheime) und Wochenendgrundstücken als öffentliche Einrichtung durch die BRAWAG GmbH betreiben. Für Gruben von Kleingartenparzellen gelten Sonderregelungen, siehe unten. Zur Anmeldung Ihrer Sammelgrube oder Kleinkläranlage füllen Sie bitte das entsprechende Erfassungsblatt für den Grubendatenbestand aus und senden dieses zusammen mit einem Lageplan mit eingetragener Grube und Saugstutzen an die:
BRAWAG GmbH
Packhofstraße 31
14776 Brandenburg an der Havel
oder geben Sie die Unterlagen in unserem Kundenservice in der Packhofstraße 31 ab.

Die BRAWAG hat folgende Entsorgungsunternehmen mit der Entleerung von Sammelgruben bzw. Kleinkläranlagen beauftragt:
KLINGSPORN

Entsorgungsfachbetrieb Klingsporn GmbH                    
Mahlenziener Dorfstraße 20
14774 Brandenburg an der Havel

Tel.: 033832 40324
Internet: www.efbk.brb.de

SDL

Stolzenhagener Dienstleistungs- & Logistik GmbH 
Mühlenstraße 10
15306 Seelow

Niederlassung Brandenburg



Tel.: 03381 315447 oder 315286
Internet: www.sdl-bb.de

Ab dem 01.01.2024 hat die BRAWAG GmbH für die Ortsteile Plaue und Kirchmöser folgendes Entsorgungsunternehmen beauftragt: 

LIDZBA

Lidzba Reinigungsgesellschaft mbH
Am Seegraben 14
03051 Cottbus 

Tel.: 0355 58290
Internet: www.lidzba.de

Für alle anderen Ortsteile bleiben die bisherigen Entsorgungsunternehmen weiterhin zuständig.
Das aktuell für Ihre Straße zuständige Entsorgungsunternehmen entnehmen Sie bitte dieser Liste. Bitte wenden Sie sich ausschließlich an dieses Unternehmen, wenn Bedarf für die Abfuhr Ihrer Abwassersammelgrube bzw. Kleinkläranlage besteht. Das ist gemäß der Grubensatzung dann der Fall, wenn die Betriebsfähigkeit oder -sicherheit der Grundstücksentwässerungsanlage gefährdet ist oder wenn abflusslose Sammelgruben bis zu 30 cm unter Zulauf gefüllt sind. Beachten Sie außerdem, die Entleerung Ihrer Sammelgrube bzw. Kleinkläranlage rechtzeitig beim zuständigen Entsorgungsunternehmen anzuzeigen. Bei dauerhaft zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken beträgt die Anzeigefrist mindestens 3 Werktage. Bei nicht dauerhaft zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken beträgt die Anzeigefrist 3 Wochen.
Sollten Sie noch Fragen zur Entleerung abflussloser Sammelgruben oder Kleinkläranlagen haben, so steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Tietz gerne zur Verfügung. Sie erreichen diese unter der Telefonnummer 03381 543-623 oder per E-Mail: nadia.tietz@brawag.de.

Abwassergebühren

Für die Inanspruchnahme der Abfuhr sind Gebühren an die Stadt Brandenburg an der Havel zu entrichten. Die Abfuhr aus abflusslosen Sammelgruben erfolgt zu den gleichen Gebühren, die auch für die Abwasserentsorgung über einen Kanalanschluss zu entrichten sind. Die Abfuhr des Schlamms aus Kleinkläranlagen erfolgt zu einer separaten Gebühr. Details entnehmen Sie bitte der Abwassergebührensatzung, zu finden unter diesem Link in der Rubrik Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft und Co.

Kleingärten

Abwassersammelgruben von Kleingärten dürfen ausschließlich von den in der Stadt Brandenburg an der Havel zugelassenen Entsorgungsfachbetrieben geleert werden. Bitte beauftragen Sie für erforderlich werdende Grubenentleerungen frühzeitig einen Entsorger Ihrer Wahl - während der Gartensaison ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Die Kosten für die Grubenentleerungen werden Ihnen vom Entsorger (einschließlich der vom Entsorger an die Stadt Brandenburg an der Havel zu entrichtenden Aufleitgebühr) direkt in Rechnung gestellt. Bitte bestehen Sie gegenüber dem Entsorger auf einen schriftlichen Entsorgungsnachweis und bewahren diesen sorgfältig auf.
Übersicht Entsorger