Wasserportal

Novellierung der Trinkwasserverordnung


Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht um. Sie regelt die Qualität, Beschaffenheit und Aufbereitung von Trinkwasser sowie Anzeige- und Überwachungspflichten des Wasserversorgers. 

Insbesondere bestehen neue Informationspflichten für uns als Betreiber von Wasserversorgungsanlagen. Alle Infos zur standortgenauen Ermittlung von Wasserqualität, Leistungsfähigkeit der Wasserversorgung des Unternehmens sowie Preise stehen Ihnen über das Online-Tool auf der Webseite Wasserportal.info | BDEW zur Verfügung. 

Analysen und Wasserhärte

Die aktuellen Jahresanalysen einschließlich Angabe der konkreten Gesamthärte sind ebenfalls im Wasserportal hinterlegt. Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) teilen wir mit, dass der Härtebereich mittel vorliegt. Dieser entspricht 8-14 Grad deutscher Härte bzw. 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter.  

Frisch aus der Leitung

Verwenden Sie für Lebensmittelzwecke kein abgestandenes Leitungswasser. In diesem sogenannten Stagnationswasser könnten sich Inhaltsstoffe aus den Leitungen angereichert haben. Trinken Sie deshalb nur frisches und kühles Wasser: Lassen Sie Trinkwasser kurz ablaufen bis kühler wird. Sie können das abgelaufene Wasser z. B. zum Blumengießen nutzen. Besonders wichtig ist das Ablaufenlassen, wenn Sie längere Zeit nicht im Haus oder in der Wohnung waren, z.B. nach dem Urlaub.

Ohne Blei aus der Leitung

Als Wasserlieferant tragen wir eine hohe Verantwortung für die Menschen in unserem Versorgungsgebiet. Analysen unseres Wassers durch unabhängige Labore bestätigen regelmäßig, dass der durchschnittliche Wert für Blei sehr niedrig ist. Er liegt bei unter einem Mikrogramm pro Liter.

In älteren Gebäuden mit Bleileitungen kann das Trinkwasser allerdings einen erhöhten Bleigehalt aufweisen. Ein zu hoher Bleigehalt im Körper kann zu Verhaltensstörungen und Beeinträchtigungen der Intelligenz führen. Ganz besonders bei Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern sollte darauf geachtet werden, dass keine Bleileitungen im Haus installiert sind!

Die Trinkwasserverordnung vom 1.1.2003 legte die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser fest. Seit damals galten Grenzwerte von 0,025 Milligramm Blei pro Liter. Zum 1.12.2013 wurde der Grenzwert auf 0,010 mg/l noch weiter  abgesenkt. Selbst Wasser, das nur eine Bleileitung durchströmt, überschreitet jetzt diesen Grenzwert. Damit dieser überall eingehalten werden kann, müssen Hauseigentümer die alten Bleileitungen austauschen.

Ein Indiz dafür, ob in dem von Ihnen bewohnten Haus Bleileitungen verlegt sein könnten, ist das Baujahr - nach 1973 wurden keine Bleileitungen mehr verwendet. Aber auch in älteren Gebäuden wurden teilweise damals schon andere Materialien wie Kupfer oder verzinkter Stahl verwendet. Im Zweifel fragen Sie bitte ihren Hauseigentümer oder Verwalter. Er ist für die Leitungen im Haus verantwortlich.

Erkennen lassen sich Bleileitungen an folgenden Merkmalen: Die Verbindungen sind immer gestopft oder gelötet. Klopft man einem metallischen Gegenstand an die Leitung erklingt ein eher dumpfes Geräusch. Blei ist relativ weich und lässt sich leicht einritzen. Außerdem sind Bleileitungen in weiten Bögen verlegt, ohne Winkelstücke.