Wasserversorgungssatzung

Die BRAWAG GmbH ist durch die Stadt Brandenburg an der Havel mit der öffentlichen Trinkwasserversorgung beauftragt.

Um das Verhältnis der Wasserversorgung zwischen der Stadt Brandenburg und dem Kunden zu regeln, hat die Stadt Brandenburg an der Havel die Wasserversorgungssatzung vom 17.12.2009 erlassen.
Wasserversorgungssatzung

Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der zwischen der BRAWAG GmbH und den Kunden abgeschlossenen Trinkwasserversorgungsverträge finden Sie bundeseinheitlich in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).
AVBWasserV

Ergänzende Bedingungen

Für BRAWAG-Kunden gelten darüber hinaus die Ergänzenden Bedingungen der BRAWAG GmbH.
Ergänzende Bedingungen ab 01.01.2023
Ergänzende Bedingungen ab 01.01.2024

Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

Die BRAWAG GmbH nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.